MEDION AG (BuG)

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
MEDION AG (BuG)

Antragsgegnerin:
Lenovo Germany Holding GmbH

Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Tag der Hauptversammlung:
14.12.2011

Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf

Aktenzeichen:
20 O 6/12 (auch 20 O 4/12)

Beginn des Verfahrens:
24.01.2012

Beendigung des Verfahrens:
08.05.2023


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
13,00 Euro je Aktie

Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
0,82 Euro je Aktie

Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das LG Dortmund hat die Anträge in erster Instanz abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen.

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