WCM AG

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
WCM AG

Antragsgegnerin:
TLG Immobilien AG

Strukturmaßnahme:
Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag

Tag der Hauptversammlung:
06.06.2018

Zuständiges Gericht:
Landgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen:
3-05 O 25/18

Beginn des Verfahrens:
11.06.2018

Beendigung des Verfahrens:
21.02.2023


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
Garantiedividende: 0,11 € je Aktie sofern die Aktionäre bei der WCM bleiben, oder Aktientausch im Verhältnis 23:4, also 23 WCM-Aktien gegen 4 TLG-Aktien.

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Erhöhung, es bleibt beim von der Gesellschaft festgelegten Betrag

Das Landgericht Frankfurt hat die Anträge auf Erhöhung der Abfindung bzw. des Ausgleichs zurückgewiesen. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zahlreiche Beschwerden zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat diverse Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. 

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