Phoenix AG (Verschmelzung)

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
Phoenix AG (Verschmelzung)

Antragsgegnerin:
ContiTech AG

Strukturmaßnahme:
Verschmelzung

Tag der Hauptversammlung:
28.12.2004

Zuständiges Gericht:
OLG Hamburg

Aktenzeichen:
13W 65/11 (Vorheriges Aktz.: 417 O 19/07)

Beginn des Verfahrens:
13.02.2007

Beendigung des Verfahrens:
11.12.2015


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
Aktientausch 1:1 oder Barfabindung zu 18,89 Euro je Aktie

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,77 Euro bare Zuzahlung zum Aktientausch, oder Abfindung zu 20,99 Euro je Aktie

Verschmelzung erfolgte durch Aktientausch 1:1, d.h. für eine Phoenix-Aktie erhielt man eine ContiTech Aktie, keine bare Zuzahlung. Wer nicht tauschen wollte, erhielt eine Abfindung in Höhe von 18,89 Euro je Aktie.

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss den Umtausch durch eine Zuzahlung von 7,90 Euro je Phoenix-Aktie nachgebessert bzw. die Barabfindung auf 23,88 Euro erhöht. Das OLG Hamburg hat die Zuhzahlung in seinem endgültigen Beschluss auf 4,77 Euro je Aktie festgelegt und die Barabfindung auf 20,99 Euro je Aktie.

Zurück zur Übersicht