Gameforge Berlin AG

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
Gameforge Berlin AG

Antragsgegnerin:
Gameforge AG

Strukturmaßnahme:
Squeeze out

Tag der Hauptversammlung:
05.06.2013

Zuständiges Gericht:
Kammergericht Berlin

Aktenzeichen:
2 W 20/15 SpruchG KG Berlin, ( Az. 102 O 84/13 vor dem LG Berlin)

Beginn des Verfahrens:
31.10.2013


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
27,26 Euro je Aktie

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
32,41 Euro je Aktie

Das LG Berlin hat am 24.2.2015 entschieden, die Spruchanträge zurückzuweisen. Das Kammergericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Barabfindung auf 32,41 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

 

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