Degussa AG

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
Degussa AG

Antragsgegnerin:
Evonik Industries AG

Strukturmaßnahme:
Squeeze out

Tag der Hauptversammlung:
29.05.2006

Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen:
I-26 W 8/17 [AktE] (I. Instanz: 31 O 89/06)

Beginn des Verfahrens:
05.10.2006

Beendigung des Verfahrens:
5.9.2019


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
42,66 Euro je Aktie, später über Teilvergleich 45,11 Euro je Aktie

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
keine Eröhung

Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
keine Eröhung

Erste Instanz hat die Abfindung auf 52,75 Euro erhöht. OLG Düsseldorf hat dann im abschließenden Beschluss diese Erhöhung zurückgenommen.

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