AXA Konzern AG

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
AXA Konzern AG

Antragsgegnerin:
AXA

Strukturmaßnahme:
Squeeze out

Tag der Hauptversammlung:
20.07.2006

Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen:
I-26 W 3/20 (Az. LG: 82 O 135/07)

Beginn des Verfahrens:
02.08.2007

Beendigung des Verfahrens:
20.06.2022


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie (auf Vergleichsweg)

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
144,68 Euro je Stammaktie und 146,24 Euro je Vorzugsaktie (auf Vergleichsweg)

Das LG Köln hat die die Abfindung auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie erhöht, das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung revidiert und den Beschluss dahingegen abgeändert, dass die Anträge zurückgewiesen werden. Es bleibt somit beim ursprünglich festgelegten Abfindungsbetrag.

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