ADITRON AG

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
ADITRON AG

Antragsgegnerin:
Rheinmetall AG

Strukturmaßnahme:
Squeeze out

Tag der Hauptversammlung:
15.05.2003

Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf

Aktenzeichen:
I-26 W 25/12 (davor 40 O 163/03 und 33 O 126/03)

Beginn des Verfahrens:
23.08.2003

Beendigung des Verfahrens:
15.12.2016


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
26,50 Euro je Aktie

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
30,87 Euro je AKtie

Im Jahr 2003 wurden die ehemaligen Aktionäre der Aditron AG per Hauptversammlungsbeschluss zu 26,50 Euro je Aktie abgefunden. In einem u. a. von der SdK für ihre Mitglieder eingeleiteten Spruchverfahren hatte das Landgericht Dortmund diese Abfindungszahlung nach Einholung eines Gutachtens auf 36,44 Euro erhöht (+37,5 %). Gegen diesen Beschluss hat die Hauptaktionärin erfolgreich Beschwerde eingelegt. Denn in der zweiten Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die endgültige Barabfindung nun mit 30,87 Euro je Aktie festgelegt. Gegenüber der Squeez-out Abfindung ist dies eine Erhöhung um 16,5 %.

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