ABB AG

Verfahrensdetails

Betroffene Gesellschaft:
ABB AG

Antragsgegnerin:
ABB Asea Brown Boveri AG

Strukturmaßnahme:
Squeeze out

Tag der Hauptversammlung:
29.08.2002

Zuständiges Gericht:
OLG Karlsruhe

Aktenzeichen:
12 W 1/17 (alte AZ. 12a W 8/15 und 21 AktE 1/03)

Beginn des Verfahrens:
19.5.2003

Beendigung des Verfahrens:
12.09.2017


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
270 Euro je Aktie

Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
270,60 Euro je Aktie

Im Fall der Ende 2002 zu 270 Euro je Aktie „ausgesqueezten“ Aktionäre der ehemaligen ABB AG hatte das Landgericht Mannheim in einem u. a. von der SdK eingeleiteten Spruchverfahren entschieden, dass die Nachbesserung nicht anzuheben ist (siehe AnlegerPlus, Ausgabe 9/2015). Das Verfahren ging vor das OLG Karlsruhe und dieses hat die Abfindung je Aktie nun abschließend auf 270,60 Euro festgelegt (Az. 12 W 1/17).

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